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Entleerung von Nassmüllanlagen / Speiseresteentsorgung

Für die Nassmüllentsorgung verfügen wir über spezielle Tankfahrzeuge, die nach den gesetzlichen Vorgaben der EU-Verordnung 1774/2002 (Stoffe der Kategorie III) nur für den Transport von Küchenabfällen und Speiseresten eingesetzt werden. Diese Tankfahrzeuge können an alle Nassmüllanlagen der verschiedenen Hersteller angeschlossen werden. Jedes Fahrzeug ist mit der oftmals vorgeschriebenen Gaspendeleinrichtung für die geruchslose Abtankung ausgerüstet. Das geschulte Fahrerpersonal ist mit der Anlagentechnik bestens vertraut.

Durch das überregionale Logistikkonzept bieten wir unseren Kunden nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern auch höchste Flexibilität. Durch die Dichte des Kundennetzes können aufwendige Direktfahrten zur Verwertungsanlage vermieden werden. Im Notfall garantieren wir kürzeste Reaktionszeit.

Zur Dokumentation der vorschriftsmäßigen Entsorgung erstellen wir bei jeder Übernahme einen Abtanknachweis nach gesetzlichen Vorgaben. Eine genaue Mengenermittlung ist an der Füllstandsanzeige der Nassmüllanlage abzulesen.

Verwertet wird ausschließlich in Biogasanlagen. Die übergangsweise noch zulässige Verfütterung ist völlig ausgeschlossen. Da die Nassmüllanlagentechnik sehr oft mit dem Fettabscheider kombiniert wird, ist so die Verwertung des Stoffgemisches völlig unproblematisch.
Abnahmeverträge und ausreichende Kontingente gewährleisten die erforderliche Entsorgungssicherheit. Der Abfallerzeuger erhält den Nachweis der amtlichen Zulassung der Biogasanlage als Verwertungsanlage für Speiseabfälle.

Anforderungsprofil für die Entsorgung von Speiseabfällen aus Nassmüllanlagen in gewerblichen Betrieben: Anforderungsprofil.pdf

Überwachungszertifikat Entsorgungsfachbetrieb: Zertifikat_Efb.pdf