Für die Nassmüllentsorgung verfügen
wir über spezielle Tankfahrzeuge, die nach den gesetzlichen
Vorgaben der EU-Verordnung 1774/2002 (Stoffe der Kategorie
III) nur für den Transport von Küchenabfällen
und Speiseresten eingesetzt werden. Diese Tankfahrzeuge
können an alle
der verschiedenen Hersteller angeschlossen werden. Jedes
Fahrzeug ist mit der oftmals vorgeschriebenen Gaspendeleinrichtung
für die geruchslose Abtankung ausgerüstet. Das
geschulte Fahrerpersonal ist mit der Anlagentechnik bestens
vertraut.
Durch das überregionale
bieten wir unseren Kunden nicht nur wirtschaftliche Vorteile,
sondern auch höchste Flexibilität. Durch die Dichte
des Kundennetzes können aufwendige Direktfahrten zur
Verwertungsanlage vermieden werden. Im Notfall garantieren
wir kürzeste Reaktionszeit.
Zur Dokumentation der vorschriftsmäßigen Entsorgung
erstellen wir bei jeder Übernahme einen Abtanknachweis
nach gesetzlichen Vorgaben. Eine genaue Mengenermittlung
ist an der Füllstandsanzeige der Nassmüllanlage
abzulesen.
Verwertet wird ausschließlich in .
Die übergangsweise noch zulässige Verfütterung
ist völlig ausgeschlossen. Da die Nassmüllanlagentechnik
sehr oft mit dem Fettabscheider kombiniert wird, ist so
die Verwertung des Stoffgemisches völlig unproblematisch.
Abnahmeverträge und ausreichende Kontingente gewährleisten
die erforderliche Entsorgungssicherheit. Der Abfallerzeuger
erhält den Nachweis der amtlichen Zulassung der Biogasanlage
als Verwertungsanlage für Speiseabfälle.
Anforderungsprofil für die Entsorgung von Speiseabfällen
aus Nassmüllanlagen in gewerblichen Betrieben:
Überwachungszertifikat Entsorgungsfachbetrieb: